Verordnungswege

  • über eine ärztliche Verordnung (möglichst nicht älter als 14 Tage)
  • Hausärzte

  • HNO – Ärzte

  • Phoniater

  • Kinderärzte

  • Neurologen

  • Zahnärzte

  • Kieferorthopäden

  • Stomatologen

  • In der Regel alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen
  • Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung zu leisten (Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse)
  • Kinder sind von der Zuzahlung befreit; ebenso Versicherte mit Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse
  • über eine ärztliche Verordnung (möglichst nicht älter als 14 Tage)
  • Hausärzte

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  • Phoniater

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  • In der Regel alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen
  • Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung zu leisten (Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse)
  • Kinder sind von der Zuzahlung befreit; ebenso Versicherte mit Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse
  • über eine ärztliche Verordnung (möglichst nicht älter als 14 Tage)
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Wir stehen Ihnen in all Ihren Fragen zur Verfügung.

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